
Kunstpreis 2023 — Frist verlängert
Bewerbungsrunde in der Kategorie „Bildende Kunst dreidimensional“ läuft bis 2. Juni 2023
Das Niveau der Kunstschaffenden im Augsburger Land ist außerordentlich hoch. Um die verdienten Künstlerinnen und Künstlern auch öffentlich entsprechend zu würdigen, verleiht der Landkreis Augsburg auch dieses Jahr wieder den Kunstpreis mit einem Preisgeld in Höhe von 3.500 Euro.
Ausgezeichnet werden hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der „Bildenden Kunst dreidimensional“.
Vorgeschlagen werden bzw. sich bewerben kann nur, wer seit mindestens 1. Juli 2022 seinen Hauptwohnsitz im Landkreis Augsburg hat, den Großteil seines Lebens dort verbracht hat oder einen starken Bezug zum Landkreis Ausgburg nachweisen kann. Bei Gruppen müssen mindestens zwei Drittel diese Voraussetzungen erfüllen. Die Entscheidung über die Preisvergabe trifft der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur des Landkreises Augsburg aufgrund von Vorschlägen von Sachverständigen. Die Preisübergabe erfolgt durch Landrat Martin Sailer.
Vorschläge sind bis spätestens 2. Juni 2023 schriftlich (mit persönlichem Lebenslauf, Angaben zum künstlerischen Werdegang, Portfolio mit Werkbeispielen und Ausstellungshistorie) beim Landratsamt Augsburg, Frau Carina Kaminski, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg oder bevorzugt per E‑Mail an kunstpreis@LRA‑a.bayern.de einzureichen. Für Rückfragen steht Frau Julia Romankiewicz-Döll unter Telefon 0821 3102–2547 zur Verfügung.
Hier finden Sie die Ausschreibungskriterien sowie die datenschutzrechtlichen Hinweise zum Kunstpreis 2023 als Download-Dateien.
Bildquelle: pixabay_ottawagraphics

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