Kunstpreis des Landkreises Augsburg 2025

Bewerbungsfrist endete am 30. März 2025

Gesucht wurden hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Darstellenden Kunst

Das Niveau der Kunstschaffenden im Augsburger Land ist außerordentlich hoch. Um die verdienten Kunst- und Kulturschaffenden auch öffentlich entsprechend zu würdigen, verleiht der Landkreis Augsburg jährlich den Kunstpreis mit einem Preisgeld in Höhe von 3.500 Euro.

Ausgezeichnet werden turnusgemäß hervorragende Leistungen auf den Gebieten der bildenden Kunst zwei- und dreidimensional, der Musik, der Literatur sowie der darstellenden Kunst. 2025 erfolgt die Ausschreibung auf dem Gebiet der Darstellenden Kunst, das Disziplinen wie Schauspielerei, Kabarett, Puppen-, Marionetten-, Figurenspiel und Tanz umfasst. Prämiert werden keine Einzelwerke, sondern professionell künstlerisch tätige Personen, die in persönlicher Hinsicht auszeichnungswürdig sind und deren hervorragende Begabung durch erheblich über dem Durchschnitt liegende künstlerische Leistungen nachgewiesen ist und die auch für die Zukunft bedeutsame Leistungen erwarten lassen oder ein herausragendes Lebenswerk vorweisen können

Es können nur Personen für den Kunstpreis vorgeschlagen werden bzw. sich bewerben, die seit mindestens 1. Juli des Vorjahres den Hauptwohnsitz im Landkreis Augsburg haben, für einen Zeitraum von mind. fünf Jahren mit Erstwohnsitz im Landkreis Augsburg gelebt haben, oder deren künstlerisches Schaffen einen engen Bezug zum Augsburger Land aufweist. Bei Gruppen müssen mindestens zwei Drittel der Gruppenmitglieder diese Voraussetzungen erfüllen.

Die Entscheidung über die Preisvergabe trifft der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur des Landkreises Augsburg aufgrund von Vorschlägen von Sachverständigen. Die Preisübergabe erfolgt durch Landrat Martin Sailer oder seine Vertretung.

Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald die Entscheidung über die diesjährige Vergabe getroffen wurde.

 

Bildquelle: Julia Pietsch