Gesucht wurden hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Literatur
Das Niveau der Kunstschaffenden im Augsburger Land ist hoch. Um die verdienten Kunst- und Kulturschaffenden auch öffentlich entsprechend zu würdigen, verleiht der Landkreis Augsburg jährlich den Kunstpreis mit einem Preisgeld in Höhe von 3.500 Euro.
Ausgezeichnet werden turnusgemäß hervorragende Leistungen auf den Gebieten der bildenden Kunst zwei- und dreidimensional, der Musik, der darstellenden Kunst sowie der Literatur. 2026 erfolgte die Ausschreibung auf dem Gebiet der Literatur. Prämiert werden keine Einzelwerke, sondern professionell künstlerisch tätige Personen mit ihrem Gesamtwerk, die in persönlicher Hinsicht auszeichnungswürdig sind.
Es können nur Personen für den Kunstpreis vorgeschlagen werden bzw. sich bewerben, die seit mindestens 1. Juli des Vorjahres den Hauptwohnsitz im Landkreis Augsburg (nicht zu verwechseln mit der Stadt Augsburg) haben, für einen Zeitraum von mind. fünf Jahren mit Erstwohnsitz im Landkreis Augsburg gelebt haben, oder deren künstlerisches Schaffen einen engen Bezug zum Augsburger Land aufweist. Bei Gruppen müssen mindestens zwei Drittel der Gruppenmitglieder diese Voraussetzungen erfüllen.
Der Kunstpreis kann nur an Personen vergeben werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Entscheidung über die Preisvergabe trifft der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur des Landkreises Augsburg aufgrund von Vorschlägen von Sachverständigen. Die Preisübergabe erfolgt durch Landrat Martin Sailer oder seine Vertretung.
Nach der Preisverleihung wird die Preisträgerin bzw. der Preisträger auf dieser Seite bekanntgegeben.
Foto: Julia Pietsch
